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Garantiebestimmungen für YZH-Maschinenausrüstung

Bei JINAN YZH MACHINERY EQUIPMENT CO., LTD („YZH“) haben wir uns der Herstellung hochwertiger und zuverlässiger Geräte verschrieben. Wir stehen hinter unseren Produkten und garantieren sie wie unten beschrieben. Diese Richtlinie beschreibt die Bedingungen, Konditionen und Verfahren für Garantieansprüche.

1. Standard-Garantieumfang

YZH garantiert seine Produkte gemäß den folgenden Bedingungen gegen Material- und Verarbeitungsfehler:
  • Garantiezeitraum: Die Hauptkomponenten sind für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten oder 2000 Betriebsstunden ab Installationsdatum oder achtzehn (18) Monaten ab Versanddatum abgedeckt, je nachdem, was zuerst eintritt.
  • Eingeschränkte Garantie für Verschleißteile: Für normale Verschleißteile, einschließlich O-Ringe, Dichtungen, Anschlüsse, Schläuche und Brechwerkzeuge, gilt eine eingeschränkte Garantie für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen.
  • Komponenten von Drittanbietern: Komponenten, die nicht von YZH hergestellt wurden (z. B. Ventile, Pumpen, Filter, Elektromotoren und Panels), unterliegen den Garantiebedingungen ihres jeweiligen Originalherstellers.
  • Nichtigkeitsbedingungen: Diese Garantie erlischt, wenn das Produkt nicht gemäß den Standardinstallationsspezifikationen und -verfahren von YZH installiert und betrieben wird.
2. So stellen Sie einen Garantieanspruch ein
Um sicherzustellen, dass Ihr Anspruch effizient bearbeitet wird, befolgen Sie bitte diese Schritte:

1.Genehmigung einholen: Wenden Sie sich an YZH, um den Mangel zu melden und eine Genehmigung für die Rücksendung defekter Komponenten oder die Vorlage von Beweisen zu erhalten.
2.Eindeutige Beweise liefern: Die eingereichten Komponenten oder Beweise (z. B. Fotos, Videos, Berichte) müssen eindeutig belegen, dass der Mangel durch fehlerhaftes Material oder mangelhafte Verarbeitung verursacht wurde.
3. Reichen Sie einen formellen Anspruch ein: Alle Ansprüche müssen auf einem ordnungsgemäßen YZH-Antragsformular eingereicht werden, zusammen mit einem Kaufbeleg.
4. Fristen einhalten:
  •         Die Reklamation muss innerhalb von sechzig (60) Tagen ab dem Datum der Entdeckung des Mangels bei YZH eingehen.
  •          Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn die „Installationsmitteilung“ ordnungsgemäß ausgefüllt und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Installationsdatum des Produkts an YZH zurückgesandt wurde.
3. Lösung genehmigter Ansprüche
Nach Genehmigung eines Garantieanspruchs wird YZH nach eigenem Ermessen:
  • Das/die defekte(n) Teil(e) kostenlos für den Erstbenutzer reparieren oder überholen;
  • ODER entscheiden Sie sich für die Ausstellung einer vollständigen oder teilweisen Gutschrift in Form einer „Gutschrift“ für den Kauf eines oder mehrerer neuer Teile. Die Höhe der Gutschrift wird ermittelt, indem der Wert im Verhältnis zur normalen Lebensdauer des betreffenden Teils berechnet wird.
4. Ausschlüsse und Einschränkungen
Diese Garantie unterliegt den folgenden Ausschlüssen und Einschränkungen:

1. Kosten, die nicht von YZH abgedeckt werden: YZH ist nicht verantwortlich für etwaige damit verbundene Kosten, die zur Erleichterung einer Reparatur erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
  • Kilometerstand, Reisezeit und Reisekosten
  • Überstundenarbeit
  • Frachtkosten für den Teileversand
 
2. Bedingungen, die nicht von der Garantie abgedeckt sind: Diese Garantie gilt nicht, wenn das Produkt beschädigt wurde aufgrund von:
  • Unfall, Missbrauch, Missbrauch oder Fehlanwendung
  • Vernachlässigung
  • Wartungsarbeiten, Demontagen oder Änderungen werden ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von YZH durchgeführt.
 
3. Haftungsbeschränkung: YZH übernimmt keine Haftung über den Ersatz defekter Teile/Materialien oder die Korrektur solcher Mängel hinaus. YZH übernimmt keine andere Haftung im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner Produkte und ermächtigt auch keine andere Person dazu.
 
5. WICHTIG: HAFTUNGSAUSSCHLUSS ALLER ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN
DIESE GARANTIE ERSETZT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GARANTIEN. SOFERN HIERIN NICHT AUSDRÜCKLICH DARGELEGT, ÜBERNIMMT YZH KEINE GESETZLICHEN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, IN BEZUG AUF DIE VON YZH HERGESTELLTEN UND/ODER GELIEFERTEN PRODUKTE, WEDER IN BEZUG AUF MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER ANDERES.

IN KEINEM FALL, EINSCHLIESSLICH IM FALLE EINER FAHRLÄSSIGKEIT, ÜBERNIMMT YZH HAFTUNG FÜR NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN.
Kontaktieren Sie uns
Bei Fragen zu dieser Garantierichtlinie oder zur Geltendmachung eines Anspruchs wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.
ÜBER DAS UNTERNEHMEN
Seit 2002 ist YZH auf die Bereitstellung kundenspezifischer Gesteinsbrecher-Auslegersysteme mit Sockel für Bergwerke und Steinbrüche auf der ganzen Welt spezialisiert. Wir kombinieren mehr als 20 Jahre technisches Fachwissen mit strenger CE-zertifizierter Qualität, um Ihre Produktivität und Sicherheit durch erstklassiges Design zu steigern. Wir verkaufen nicht nur Geräte, wir bieten eine Partnerschaft, die auf Problemlösung basiert.​​​​​​​
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